Tennisplatzordnung

  1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung Tennis und Gäste, gemäß den Bestimmungen für den Gästespielbetrieb.
  2. Der Tennisplatz muss freigegeben sein. Die Entscheidung, ob ein Tennisplatz bespielbar ist oder nicht, obliegt dem Vorstand bzw. dem Platzwart. Unbespielbare Plätze werden entsprechend gekennzeichnet.
  3. Ein Tennisspielen ist nur mit Tennisschuhen und in entsprechender Sportbekleidung erlaubt.
  4. Bei trockenen Plätzen muss der Platz ganzflächig vor Spielbeginn beregnet werden.
    ( Plätze 0,1,2 mit der Hand – Plätze 3 und 4 über einen Drehregler zwischen den Plätzen. Links – linker Platz 4, Mitte rechter Platz 3)
  5. Die genutzten Tennisplätze sind sauber zu halten. Getränkeflaschen und Gläser sind zu entfernen. Jeglicher Abfall (Verpackungen, Obstreste etc.) ist entsprechend der Mülltrennung zu entsorgen.
  6. Die notwendige Platzpflege ist in der jeweiligen gebuchten Spielzeit durchzuführen. Die Plätze sind nach den Spielen parallel zum Netz von außen nach innen über die gesamte Fläche bis zum Rand abzuziehen.
  7. Der benutzte Tennisplatz ist zeitgerecht zu verlassen, so dass die nachfolgenden Spieler/innen pünktlich mit ihrem Tennisspiel beginnen können.
  8. Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  9. Das Mitglied, welches als Letzter die Tennisanlage verlässt, ist verpflichtet, alle zur Anlage gehörigen Räumlichkeiten abzuschließen sowie die Lichter auszuschalten.